Die Durchschnittswerte werden für jedes Prüfjahr und jede Prüfgruppe berechnet. Sie sind abhängig von den verordneten Arznei- und Heilmittelkosten sowie den behandelten Fällen der Prüfgruppe im Vergleich zu den Zahlen der eigenen Praxis. Daher ist eine Veröffentlichung der Durchschnittswerte vorab nicht möglich.
Sie haben die Möglichkeit die Durchschnittswerte der Vorjahre für Ihre Prüfgruppe bei der KVH zu erfragen um grob abzuschätzen wie Ihr Verordnungsvolumen im Vergleich zu der Prüfgruppe liegt. Weiterhin können Sie im Bereich der Durchschnittswertprüfung Arzneimittel auf die GAmSi-Daten oder den Trendbericht der KVH zurückgreifen. Im Bereich der Heilmittel kann man die HIS-Daten vergleichen.
© 2023 Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hessen. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.