Die individuellen Beratungen nach § 106b SGB V werden in Form eines persönlichen Beratungsgesprächs durchgeführt.
Hierzu werden die zu beratenden Praxen entweder zu einem persönlichen Gespräch nach Frankfurt oder Online eingeladen.
Die Beratungen im Bereich Arzneimittel werden von den Beratungsapothekerinnen der Prüfungsstelle durchgeführt; im Heilmittelbereich mit Unterstützung von sachverständigen Ärztinnen oder Ärzten aus dem entsprechendem Fachgebiet.
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