Häufige Fragen - SSB

Warum wird ein Antrag auf Prüfung des Sprechstundenbedarfs gestellt?

Bei der Verordnung und Verwendung von Sprechstundenbedarf ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Dies sieht § 4 Abs. 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung vor.

Ebenfalls sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Vertragsärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln sowie alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen über die Verschreibung von Arzneimitteln bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf entsprechend anzuwenden (§ 1 Abs. 4 SSBV). 

Wird die Wirtschaftlichkeit bei diesen Verordnungen nicht eingehalten bzw. werden nicht zulässige Mittel gemäß dem Sachverzeichnis der Sprechstundenbedarfsvereinbarung verordnet, kann die sprechstundenbedarfsverwaltende Stelle entsprechende Anträge stellen.

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