Häufige Fragen - Allgemein

Was mache ich, wenn ich mit der Entscheidung der Prüfungsstelle nicht einverstanden bin?

Am Ende des Bescheids finden Sie die Rechtbehelfsbelehrung:

Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung der Prüfungsstelle innerhalb eines Monats nach Zustellung/Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch zu erheben. 

Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) oder zur Niederschrift bei der Prüfungsstelle einzulegen.

Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch die Behörde geeignet ist und 

  • von der verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert an Widersprueche-BA@pshessen.de übermittelt oder
  • von der verantwortenden Person über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) eingereicht wird.
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