Häufige Fragen - Nachforderungen

Wann wird der Nachforderungsbetrag einbehalten?

I. d. R. wird der Betrag - nach Erlass des Bescheides - mit einer der nächsten Honorarzahlungen durch die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen einbehalten. Auf die Dauer bis zum Einbehalt hat die Prüfungsstelle keinen Einfluss. Die Umsetzung von Nachforderungen erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen. 

Logo

© 2023 Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hessen. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.