Sprechstundenbedarf

Sprechstundenbedarf

Die Prüfung von Sprechstundenbedarfsanforderungen erfolgt einzelfallbezogen. Geprüft wird die Zulässigkeit der Verordnungen nach den Vorgaben der hessischen Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSBV).

Die Sprechstundenbedarfsprüfung wird auf Antrag der AOK Hessen, als sprechstundenbedarfsverwaltende Stelle, durchgeführt. Sie bezieht sich auf einzelne nach dem Positivkatalog nicht verordnungsfähige Arzneimittel, auf einzelne verordnungsfähige Mittel des Sprechstundenbedarfs bezüglich Menge und/oder Preis (z. B. überhöhte Mengenverordnung oder unwirtschaftliche Packungsgröße) oder auf den Bezugsweg (z. B. Nichtbeachtung der wirtschaftlichsten Bezugsmöglichkeit). 

Für jeden Antrag der zu einer Nachforderung führt, muss eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 100 Euro pro Vertragsarzt und Quartal erreicht sein. Beratungen können auch bei Anträgen zwischen 50 Euro und 100 Euro erfolgen.

 

Vorgaben der Sprechstundenbedarfsvereinbarung

Die Verordnung von Sprechstundenbedarf erfolgt zu Lasten der AOK Hessen als sprechstundenbedarfsverwaltende Stelle.

Die Verordnung erfolgt in der Regel über Muster 16. Je Verordnungsblatt können maximal drei Positionen verordnet werden. 

Der Sprechstundenbedarfs soll grundsätzlich kalendervierteljährlich bezogen werden. Verordnungsfähig sind die im Sachverzeichnis (Positivkatalog) zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung aufgeführten Mittel. 

Die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss, alle Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen über die Verschreibung von Arzneimitteln sind in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. 


Ablauf der Prüfung

Die betroffene Praxis wird über den Antrag informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, um rechtliches Gehör zu gewährleisten. 

Nach Ablauf der Stellungnahmefrist wird das Prüfverfahren fortgeführt und nach inhaltlicher Prüfung des Antrags unter Beachtung einer eventuell eingereichten Stellungnahme abgeschlossen.

Als Maßnahme kommt eine Einstellung, keine Maßnahme, eine schriftliche Beratung oder eine Nachforderung in Betracht.

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