Häufige Fragen - Allgemein

Die Prüfvereinbarung ist gekündigt, warum erfolgen dennoch Prüfungen?

Trotz Kündigung der Prüfvereinbarung gilt diese bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter. 

Hierfür wird auf die Vereinbarung zur Fortgeltung der Prüfvereinbarung nach §§ 106 bis 106c SGB V vom 14.11.2016 in der Fassung der Ergänzungsvereinbarung vom 07.03.2017 vom 14.09.2021 hingewiesen:

Übergangsvereinbarung zur Fortgeltung der Prüfvereinbarung

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