Häufige Fragen - Beschwerdeausschuss

Wie ist der Beschwerdeausschuss besetzt?

Der Beschwerdeausschuss ist paritätisch besetzt. Ihm gehören je drei Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Krankenkassen sowie ein unabhängiger Vorsitzender an (§ 3 Abs. 1 Prüfvereinbarung).

Logo

© 2023 Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hessen. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.